Arbeiten bei NMC? Es lohnt sich!

Zu unseren Stellenangeboten https://nmc.eu/de/karriere

Alle Antworten auf deine Fragen zur Arbeit bei NMC und in Belgien findest du hier.

  • Was bietet NMC dir an?

    • Doppeltes Urlaubsgeld

      Das Urlaubsgeld für Arbeitnehmer in Belgien besteht aus zwei Teilen:

      • Das einfache Urlaubsgeld: das normale Entgelt während der genommenen Urlaubstage.
      • Das doppelte Urlaubsgeld: Zusatzbetrag in Höhe von 92 % eines normalen Bruttomonatslohns.
    • Urlaubstage

      In Belgien hat der Arbeitnehmer Anrecht auf insgesamt 20 Urlaubstage.

      Bei NMC bauen Arbeitnehmer durch Leistung von 40 Stunden im Verhältnis zu einer 38-Stundenwoche zusätzlich 12 Ausgleichsruhetage auf.

      Zudem hat jeder Arbeitnehmer in Belgien Anrecht auf 10 Feiertage pro Jahr. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden durch einen anderen Tag im Unternehmen ersetzt und gehen somit nicht verloren.

    • 13. Monat

      Bei NMC erhält jeder Mitarbeiter eine Endjahresprämie in Höhe eines monatlichen Bruttolohns.

    • Sprache

      NMC ist ein zweisprachiges Unternehmen auf jeder hierarchischen Ebene, in dem sowohl Deutsch als auch Französisch gefördert werden.

    • Schichtmodell

      Bei NMC gibt es 4 Möglichkeiten in Schichten zu arbeiten.

      • Manche arbeiten in dem 3-Schichten-Modell, in dem man abwechselnd Früh-, Spät- und Nachtschichten hat und das Wochenende immer frei bleibt. Die Schichten dauern jeweils 8 Stunden und starten um 6 Uhr, 14 Uhr oder 22 Uhr.
      • Eine andere Möglichkeit wäre die Arbeit in zwei Schichten: die früh und die Spätschicht.
      • Andere arbeiten nur am Wochenende, Feiertagen, Brückentage, und ungefähr 7 zusätzliche Tage pro Jahr als Wochenleistung in einer zwölfstündigen Schicht (außer in der Woche 8 Stunden). Diese starten entweder um 6 Uhr oder um 18 Uhr.
      • Die letzte Möglichkeit ist die Tagesschicht, die um 07.45 startet und 16.15 endet mit einer halben Stunde Mittagspause.

       

    • Mahlzeitschecks

      Die Mahlzeitchecks sind ein steuerfreier Vorteil und werden zusätzlich zum Nettolohn des Arbeitnehmers ausgegeben. Für jeden geleisteten Arbeitstag erhältst du einen Scheck über 8 €, der u.a. zum Ankauf von Lebensmitteln eingelöst werden kann.

    • Fahrtkostenentschädigung

      Bei NMC werden die Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit einem im Verhältnis zur jeweiligen Distanz stehenden Pauschalbetrag entschädigt.

      Wie gelangst du vom Aachener Zentrum nach NMC in Eynatten?

      1. Über die Aachener Straße N68 und B57: 23 Minuten und 12,3 km;
      2. Über die Lütticher Straße/ B264 28 Minuten und 16,3 km;
      3. Die direkte Busverbindung Nr. 14: 25 Minuten von der Haltestelle „Aachen Elisenbrunnen“ zur Haltestelle „Eynatten Loos“.
    • Öko-schecks

      Jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer steuerfreie Öko‑Schecks im Wert von derzeit 250 €. Diese können beim Kauf von umweltfreundlichen Produkten verwendet werden.

    • Schichtzuschlag

      Anders als in Deutschland muss dem Arbeitnehmer in Belgien ein Schichtzuschlag gezahlt werden. Bei Früh-, Spät- und Nachtschicht erhält der Arbeitnehmer bei NMC eine über dem gesetzlich vorgesehenen Minimum liegende Schichtprämie.

    • Arbeitsumfeld bei NMC

      NMC legt großen Wert auf das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter. Arbeitseifer und Savoir-vivre gehören zu unseren Prioritäten: bei NMC wird geduzt.

    • Geschenkgutschein

      Jedes Jahr erhält der Arbeitnehmer bei NMC einen steuerfreien Geschenkgutschein in Höhe von 40 €.

  • Informationen über die belgische Sozialversicherung.

    • Kindergeld und Kinderfreibetrag

      Anders als in Deutschland hat man in Belgien sowohl auf den Steuerfreibetrag als auch auf Kindergeld Anrecht.

      Kindergeld:

      In der Regel ist das Kindergeld in Deutschland höher als in Belgien.

      Je nach Beschäftigungssituation der Partner wird das Kindergeld durch die belgische oder deutsche Kindergeldkasse ausbezahlt. Bei einer Auszahlung in Belgien erfolgt ein zusätzlicher Ausgleich über die deutsche Kasse.

      In Belgien hat der Arbeitnehmer neben dem monatlichen Kindergeld und dem steuerlichen Kinderfreibetrag Anspruch auf eine Geburtsprämie nach der Entbindung.

    • Elternzeit

      Beim Elternurlaub handelt es sich um eine vollständige oder teilweise Unterbrechung der Laufbahn. Dieser kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater genommen werden.

      Die üblichen Unterbrechungsformen sind:

      • entweder 4 Monate Vollzeitunterbrechung;
      • 8 Monate Reduzierung der Arbeitsleistungen um ½;
      • 20 Monate Reduzierung der Arbeitsleistungen um 1/5;
      • oder 40 Monate Reduzierung der Arbeitsleistungen um 1/10.

      Die verschiedenen Varianten können auch kombiniert werden.

      Altersbedingung fürs Kind: Es darf zu Beginn des beantragten Elternurlaubs noch keine 12 Jahre alt sein.

      Zudem besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Zeitkredit (Vollzeit, ½, 1/5) von max. 51 Monaten zu beantragen, im Fall, dass man sich um sein unter-8-jähriges Kind kümmern muss.

    • Kindertagesstätte und Kinderbetreuung

      Das Kind kann entweder bei einer selbstständigen Tagesmutter, bei einem Tagesmutterdienst oder bei einer Kinderkrippe untergebracht werden. Wenn das Kind in einem von dem Regionalzentrum für Kleinkinder-betreuung organisierten Dienst (ONE) betreut wird, hat der Arbeitnehmer unter gewissen Bedingungen Anrecht auf eine Steuerermäßigung.

    • Mutterschaftsurlaub

      Insgesamt 15 Wochen:

      Die schwangere Arbeitnehmerin kann ihre Arbeit ab 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin unterbrechen, sodass ihr noch max. 9 Wochen Schwangerschaftsurlaub nach der Geburt bleiben.

      Sie kann aber auch bis max. 1 Woche vor dem wahrscheinlichen Geburtstermin arbeiten, sodass ihr in dem Fall noch 14 Wochen nach der Geburt bleiben.

      Die nicht genommenen Wochen vor der Geburt, werden somit auf die Zeit nach der Geburt verlegt (max. 14 Wochen).

    • Vaterschaftsurlaub

      In Belgien hat der Vater Anrecht auf 15 Tage Vaterschaftsurlaub (20 Tage ab 2023). Dieser kann entweder in einem Stück genommen oder auf die vier Monate nach der Geburt verteilt werden.

Hast du noch Fragen über Rente, Krankenversicherungen, Steuern oder andere praktische Themen, zögere nicht, unsere Personalabteilung unter der Nummer +32 87/85 85 00 oder per E-Mail an jobs.nmc@nmc.be zu kontaktieren.

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